Naturschutz wird bei uns groß geschrieben!
Mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Oktober 1982 erhielt der Bereich des Landschaftsschutzgebietes Nr. 7 (Grebenzen-Furtner Teich) das Prädikat „Naturpark“. Das Prädikat erhielt dieser Landschaftsraum auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen.
Die folgende Beschreibung der „Naturräumlichen Schutzgebiete“ bezieht sich nicht nur auf das Landschaftsschutzgebiet, sondern auf die am Naturpark beteiligten Gemeinden.
Natura 2000
Mit dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft hat sich Österreich zur Umsetzung der geltenden Naturschutz-Richtlinien verpflichtet. Die rechtlichen Grundlagen zur Erhaltung und Förderung von Lebensräumen und Arten auf dem Territorium der Europäischen Union sind in erster Linie folgende Richtlinien:
„Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen“
= Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RICHTLINIE 92/43/EWG des Rates)
„Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten“
= Vogelschutz-Richtlinie (RICHTLINIE 79/409/EWG des Rates, ersetzt durch die RICHTLINIE 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates)
Die insgesamt fünf Gebiete in der Naturpark-Region Zirbitzkogel-Grebenzen sind Teil des Europäischen NATURA 2000-Netzwerkes. Sie wurden ausgewiesen, weil sie einige der am stärksten bedrohten Arten und Lebensräume Europas beherbergen. Alle EU-Länder arbeiten über das NATURA 2000-Netzwerk zusammen, um das reiche und vielfältige, natürliche Erbe Europas zum Wohle aller zu schützen.
Europaschutzgebietsbetreuung
Zirbitzkogel, Hörfeld, Furtner Teich, Dürnberger Moor, Furtner Teich – Dürnberger Moor, Ober- und Mittellauf der Mur mit Puxer Auwald, Puxer Wand und Gulsen, Teile des Steirischen Nockgebietes, Pölshof bei Pöls
Weitere Infos zum Naturpark – www.natura.at